Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung C
Schweizer Bewilligungen sind nur für die Schweiz gedacht und verfallen beim Wegzug, nur die Niederlassungsbewilligung kann hinterlegt werden. Gemäss Gesetz erlischt auch die Niederlassungsbewilligung durch Abmeldung in der Schweiz oder gemäss Artikel 61 Abs. 2 AuG (Ausländergesetz), wenn sich der Ausländer während mehr als sechs Monaten tatsächlich im Ausland aufhält. Blosse Kurzbesuche wie z.B. Besuchs-, […]