IHRS Info COVID: Befreiung Grenzgänger „offiziell“
Der Bund hat bestätigt, dass Französische Grenzgänger, die während der Krise von zu Hause arbeiten dort nicht besteuert und sozialversichert werden, s. Newsletter vom 23. März. Somit unterliegen Französische Grenzgänger, die von zu Hause aus arbeiten, weiterhin den selben Regelungen, wie wenn sie physisch an ihrem bisherigen Arbeitsort in der Schweiz tätig wären. Die Bestimmungen […]