Ausländische Arbeitseinsätze in der Schweiz, die dem GAV unterstehen

Wenn Sie ausländische Mitarbeitende in der Schweiz melden, werden die Informationen aus dieser Meldung, je nach Branche und Beruf, an die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz weitergeleitet, d.h. das Migrationsamt leitet ohne Ihr Wissen, Ihre Meldung automatisch weiter. Diese Zentrale Stelle kann eine Kaution von mehreren Tausend Franken, noch vor dem Arbeitsbeginn der ausländischen Mitarbeitenden verlangen.

Ausländische Mitarbeitende, die dem GAV (Gesamtarbeitsvertrag) in der Schweiz unterstehen:

Es handelt sich um einen vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärten GAV, welcher die obligatorische Hinterlegung einer Kaution durch alle Arbeitgeber vorsieht, auch ausländische. Die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz (ZKVS, www.zkvs.ch  ) wurde von der Paritätischen Landeskommission des entsprechenden Gewerbes mit der Einforderung und Verwaltung der GAV-Kautionen beauftragt. Die GAV-Kautionspflicht gilt auch für ausländische Arbeitgeber, welche Arbeitnehmende zur Ausführung von Arbeiten in die Schweiz entsenden, als auch für schweizerische Arbeitgeber, welche dem GAV unterstellte Arbeitnehmende beschäftigen. Die Kaution dient als Sicherheit für die Forderungen aus einer allfälligen Verletzung der gesamtarbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Die Kaution ist grundsätzlich vor Beginn der Arbeitsaufnahme in der Schweiz zu leisten. Die Kautionsaufforderung ist abhängig vom vorlaufenden behördlichen Meldeverfahren und die Fristen können daher sehr kurz ausfallen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem gegenwärtig, in der Schweiz im laufenden Kalenderjahr kumulierten Auftragswert (Gesamtauftragswert) und kann mehrere Tausend Franken betragen.

Empfehlung: Erkundigen Sie sich rechtzeitig ob Ihre Auslandeinsätze in der Schweiz unter den Schweizer GAV fallen. Unterumständen verzögert eine GAV Unterstellung wegen der geforderten Kautionszahlung, den dringend benötigen oder geplanten Einsatz in der Schweiz.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.