Arbeitsvertragsrecht Österreich

Arbeitsvertragsrecht Österreich

Ab 28. März 2024 tritt mit der Änderung des Anpassungsgesetzes (AVRAG) ein neuer Artikel im Arbeitsvertragsrecht Österreich in Kraft.

Wie ändert sich das Arbeitsvertragsrecht in Österreich?

Arbeitsverträge, welche nach dem 28. März 2024 abgeschlossen oder neu erstellt werden, müssen zwingend die folgenden Angaben enthalten:

  • Sitz des Unternehmens
  • Kurzbeschreibung der Tätigkeit
  • Angaben über das einzuhaltende Kündigungsverfahren
  • Art der Auszahlung des Entgelts
  • Vergütung von Überstunden
  • Bei Schichtarbeit: Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • Dauer und Bedingungen der vereinbarten Probezeit
  • Gegebenenfalls Anspruch auf eine vom Arbeitgebenden angebotene Weiterbildung

Wann wird das neue Arbeitsvertragsrecht nicht angewendet?

Es ist keine Anpassung nötig bei Arbeitsverträgen, welche vor dem 28. März 2024 abgeschlossen wurden. Das Nichtausstellen von schriftlichen Arbeitsverträgen wird künftig unter Strafe gestellt. Es können somit hohe Verwaltungsstrafen verhängt werden.

International HR Services AG unterstützt Sie gerne bei der Ausarbeitung von österreichischen Arbeitsverträgen.