Arbeitseinsätze in Frankreich
Frankreich hat ein neues Regime für die Entsendungen von ausländischen Arbeitnehmenden in ihr Land. Ausländische Unternehmen können ihre Mitarbeitenden vorübergehend nach Frankreich entsenden, dabei müssen sie eine Reihe von obligatorischen Bedingungen und Formalitäten einhalten und die Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts anwenden.
Formalitäten, die der ausländische Arbeitgeber erfüllen muss:
- Vor Beginn des Einsatzes in Frankreich muss das Unternehmen eine Entsende Erklärung an das für den Bereich, in dem die Dienstleistung durchgeführt werden soll, zuständige Arbeitsinspektorat senden. Eine solche Kommunikation ist zwingend auf der SIPSI-Website hochzuladen.
- Es muss ein Vertreter auf französischem Boden benannt werden. Das ausländische Unternehmen muss einen Vertreter, der für die Dauer der Entsendung auf französischem Boden anwesend ist, in einem Dokument benennen, das in französischer Sprache verfasst ist und folgende Informationen enthält:
- Nachname, Name des Unternehmens
- E-Mail und Postadresse in Frankreich und Telefonnummer
- Dauer der Entsendung
- Aufenthaltsort, wo die nötigen Dokumente den Kontrolleuren zur Verfügung gestellt werden müssen
- Während der gesamten Entsendezeit ist der Vertreter des Unternehmens für die Zusammenarbeit mit den Arbeitsinspektionskontrolleuren und für die Aufbewahrung verschiedener Dokumente verantwortlich.
Empfehlung: Dieser komplexe Prozess, ähnlich der Meldung in der Schweiz aber viel weitgreifender, ist nicht zu unterschätzen und rechtzeitig bei Einsätzen in Frankreich anzugehen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.