Behörden verlangen Apostille nach Haager Übereinkommen

Leider werden viele Gesuche verzögert, weil die Apostille fehlt. Diese sollte jeweils vorausschauend eingeholt werden.

Die Apostille nach Haager Übereinkommen ist eine spezielle Form der Beglaubigung, die durch das Haager Apostille-Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 eingeführt wurde. Dieses Übereinkommen erleichtert die Anerkennung von Urkunden zwischen den Vertragsstaaten. Es hat aktuell 127 Vertragsparteien und wird in 113 Ländern weltweit anerkannt.

Mit einer Apostille wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels auf der Urkunde bestätigt. Sie wird von einer zuständigen Behörde des Staates ausgestellt, in dem die Urkunde ihren Ursprung hat.

Eine Apostille wird für eine Vielzahl von öffentlichen Urkunden verwendet, dazu gehören:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Gerichtsurteile und -beschlüsse
  • Handelsregisterauszüge
  • Diplome und Zeugnisse
  • Vollmachten

Eine Apostille nach Haager Übereinkommen kommt zum Zuge, wenn die beiden folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Das Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, ist ein Mitgliedstaat des Apostille-Übereinkommens.
  • Der Empfangsstaat, in dem die Urkunde verwendet werden soll, hat das Apostille-Übereinkommen ebenfalls ratifiziert.

IHRS unterstützt Sie gerne bei Fragen und auch bei der Einholung einer Apostille nach Haager Übereinkommen.

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