Änderungen 2016

 

Bei den Schweizer Sozialversicherungen traten mit dem Jahr 2016 mehrere neue Bestimmungen in Kraft.

Mindestzinssatz
Per 1. Januar 2016 wurde der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen
Vorsorge auf 1.25 %  gesenkt. Bisher betrug er 1.75%. Angewendet wird der Mindestzinssatz nur bei den Lohnbestandteilen die dem BVG-Obligatorium unterstehen. Auf allen weiteren Lohnbestandteilen können die Pensionskassen den Zinssatz frei wählen.

Krankenversicherung – Prämienanstieg um durchschnittlich 4%
Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt die Standardprämie auch im 2016 wie schon 2015 um durchschnittlich 4%. Die Erhöhung der Standartprämie variiert zwischen 2,2% und 8,2%. Pro Person sind das durchschnittliche Mehrkosten von 16.30 Franken. Die Erhöhung der Prämie fällt am deutlichsten für Kunden der Assura aus, dort beträgt die durchschnittliche Erhöhung 9,3%.

(Die durchschnittlichen 4%* beziehen sich auf die Standartprämie einer erwachsenen Person bei einer Franchise von 300 Franken und Unfalldeckung.

Unfallversicherung
Per 1. Januar 2016 wurde der maximal versicherte Verdienst bei der Unfallversicherung von 126’000 Franken auf 148’200 Franken erhöht. Diese Erhöhung der Obergrenze führt dazu, dass 95% aller Versicherten zum vollen Lohn versichert sind.

Die Prämien sowie die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, werden durch den Höchstbetrag des versicherten Lohnes berechnet.

Weiterversicherung von Schweizern, EU/EFTA, mit Arbeitsvertrag in EU/EFTA
Schweizer und EU/EFTA Bürger, die ihren festen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben, können sich in der Schweiz weiter versichern lassen. Dies hat bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons zu erfolgen. Sie können das sogenannte ANOBAG Modell anwenden, müssen aber selber die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge bezahlen. Ihr ganzes Einkommen im Ausland wird dabei in der Schweiz sozialversichert.

Gesetzliche Grundlage dazu:

AHVG (AHV Gesetz)
Art. 1a Obligatorisch Versicherte:
4 Der Versicherung können beitreten:
1.) Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die auf Grund einer zwischenstaatlichen
Vereinbarung nicht versichert sind.