A1 für Mehrfachtätigkeit
Leider haben Ausgleichskassen eine unterschiedliche Praxis für die Ausstellung eines A1, zur Bestätigung der Sozialversicherungsunterstellung bei einer Tätigkeit in mehreren Ländern. Es ist gut zu wissen, was das BSV empfiehlt:
EU/EFTA Bürger wohnhaft in CH, unbefristeter CH Arbeitsvertrag: Antrag A1 in ALPS für Mehrfachtätigkeit in zwei oder mehreren Ländern, s. https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/5975/download , Punkt 3.2.. Gemäss BSV kann das A1 für 5 Jahre ausgestellt werden.
EU/EFTA Bürger wohnhaft in EU/EFTA, unbefristeter CH Arbeitsvertrag, Unterstellung bei den Schweizer Sozialversicherungen: Antrag A1 in ALPS für Mehrfachtätigkeit in zwei oder mehreren Ländern, s. https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/5975/download , Punkt 3.2.. Der Antrag wird zur Überprüfung dem Wohnsitzstaat gesendet. Gemäss BSV kann das A1 für 5 Jahre ausgestellt werden.
Drittstaaten-Bürger, wohnhaft in CH, unbefristeter CH Arbeitsvertrag: Kein Antrag für Mehrfachtätigkeit möglich. Antrag von CoC für Einsatzdauer, gemäss Abkommen, das immer geprüft werden muss. Antrag in ALPS, Prüfung durch Ausgleichskasse.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.