Wichtige Unterschiede bei der Beantragung einer A1-Bescheinigung für eine Entsendung und eine Mehrfachtätigkeit
Bei der Beantragung einer A1-Bescheinigung entstehen häufig Missverständnisse bei der Unterscheidung zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachtätigkeit.
Was sind die Unterschiede zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachtätigkeit?
Entsendung:
- Auf Rechnung eines Arbeitgebenden
- Vorübergehend
- In einem anderen Land einen Auftrag erledigen
Mehrfachtätigkeit:
- Mehrere Arbeitgebende in verschiedenen EU/EFTA Ländern
- Gewöhnlich und regelmässig
- In mehreren Ländern tätig
- 25 % Grenze behält Gültigkeit im Wohnsitzstaat
Wie wird der Antrag für die A1-Bescheinigung bei einer Entsendung und wie bei einer Mehrfachtätigkeit korrekt ausgefüllt?
Entsendung:
- Punkt 3: «Statusbestätigung»
- 3.1: «Entsandte/r Arbeitnehmer/in» auswählen
Grundsätzlich sollte der Antrag für die A1-Bescheinigung bei einer Entsendung vor Aufnahme der Tätigkeit im Ausland gestellt werden. Die A1-Bescheinigung kann aber auch nach Beginn des Stellenantrittes im Ausland angefordert werden. Sie wird dann rückwirkend ausgestellt. Das schweizerische Sozialversicherungsrecht gilt für Arbeitnehmende ab der Ausreise ins Ausland, falls die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und auch dann, wenn die A1-Bescheinigung noch nicht ausgestellt wurde.
Mehrfachtätigkeit:
- Punkt 3: «Statusbestätigung»
- 3.2: «Arbeitnehmer/in arbeitet in zwei oder mehr Staaten» markieren
Auch bei einer Mehrfachtätigkeit sollte die A1-Bescheinigung vor Antritt der Tätigkeit im Ausland beantragt werden.
Die Bescheinigung A1 kann für die bis Ende Juni 2024 eingereichten Anträge rückwirkend per 1. Juli 2023 (bzw. 1. Januar 2024 in Bezug auf Italien) ausgestellt werden. Bei Anträgen, die ab dem 1. Juli 2024 gestellt werden, kann die Bescheinigung A1 höchstens drei Monate rückwirkend ausgestellt werden.
Eine A1-Bescheinigung kann für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahre beantragt werden (je nach Ausgleichskasse).
Sind Sie unsicher bei der Unterscheidung von Entsendung und Mehrfachtätigkeit? International HR Services AG unterstützt Sie gerne beim Antrag einer A1-Bescheinigung.