Ausscheidung Urlaub, Kranken- und Feiertage bei Homeoffice im Ausland
Durch die Möglichkeit des Homeoffice, auch aus dem Ausland und dies zu 100%, erhalten wir in letzter Zeit vermehrt Anfragen, wie sich diese auf die Sozialversicherungen (siehe Newsletter vom 8. Januar 2024) und die Einkommenssteuern auswirken.
Die Homeoffice-Tage im Ausland sind im Ausland zu versteuern.
Es stellt sich die Frage, wie die Urlaubs-, Kranken- und Feiertage behandelt werden.
In der Praxis (siehe Kreisschreiben 45, Ziffer 6.7) sind diese, als wie in der Schweiz erbracht, zu behandeln und daher in der Schweiz zu versteuern
Wenn nun ein Mitarbeitender nur im Homeoffice im Ausland (zu 100%) arbeitet, wäre eine Betrachtung dieser Tage als Schweizer Tage unsachgemäss, da es eine Besteuerung fiktiver Tage ergäbe. In der Praxis ist es daher zulässig, eine Ausscheidung aller Tage vorzunehmen, inkl. der Urlaubs-, Kranken- und Feiertage. Damit eine korrekte Besteuerung vorgenommen werden kann, sollten die Schweizer Steuerbehörden über die entsprechenden Mitarbeitenden informiert und ein Ruling eingeholt werden. Wenn die Mitarbeitenden an ganz wenigen Tagen in der Schweiz physisch arbeiten, ist dies separat zu prüfen.
Gerne hilft Ihnen International HR Services AG bei der Einholung eines Rulings sowie der richtigen Steuerabführung, und steht Ihnen für offene Fragen zur Verfügung.