A1 enthält NICHT die Familie

Bei Entsendungen im EU/EFTA Raum kann die Familie in Bezug auf Sozialversicherungen nicht «mitentsandt» werden, resp. in das A1 des entsandten Mitarbeitenden eingeschlossen werden, wie es bei einem CoC, bei Entsendungen in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen ausserhalb EU/EFTA möglich ist.

Das A1 befreit nur den Entsandten vor der Krankenversicherungspflicht im Einsatzland. Die Familienmitglieder befreit das S1. Dieses muss in der Schweiz von der Krankenkasse ausgestellt werden.

IHRS verfügt über eine umfassende Expertise und berät Ihr Unternehmen gerne bei der Thematik Grenzgänger, um die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.