Homeoffice im Ausland und Geschäftsreisen

Bei berufsbedingten Geschäftsreisen kann die 49% Grenze für Homeoffice nicht angewendet werden, s. unser Newsletter vom 29. April 2024. In diesem Fall können die Mitarbeitenden lediglich max. 24.9% im Homeoffice im Ausland arbeiten, vorausgesetzt, dass es sich um Grenzgänger handelt.

Geschäftsreisen innerhalb Wohnsitzstaat

Diese Geschäftsreisen werden in die 24.9% Grenze einberechnet. D.h. wenn ein deutscher Grenzgänger bei einer 100% Anstellung 10% seines Pensums Kunden in Deutschland besucht, darf er nur 14.9% im Homeoffice in Deutschland arbeiten.

Geschäftsreisen ausserhalb Wohnsitzstaat und der Schweiz

Diese Geschäftsreisen werden nicht in die 24.9% Grenze einberechnet, d.h. die Mitarbeitenden können max. 24.9% im Homeoffice im Ausland arbeiten.

Berechnung Geschäftsreisen und Homeoffice-Tage

Wir empfehlen, die Geschäftsreisen und Homeoffice-Tage zu erfassen, sei es in einem eigenen Zeiterfassungs-System oder in einem Kalendarium gemäss OECD-Richtlinien. Für die Berechnung sind die Arbeitseinsätze in den vergangenen 12 Monate relevant.

Brauchen Sie Hilfe bei der Erfassung und Berechnung der Homeoffice-Tage und Geschäftsreisen? International HR Services AG stellt Ihnen gerne die nötigen Tools zur Verfügung.