Verlängerung Ausnahmevereinbarung mit Frankreich
Mit Frankreich wurde die Ausnahmevereinbarung in Bezug auf Steuern nochmals bis 31.12.22 verlängert. Somit müssen die ausländischen Homeoffice Tage bei französischen Grenzgängern vom 1.7.-31.12.22 bei den Schweizer Quellensteuern nicht ausgeschieden werden.
Die Behörden in der Schweiz und Frankreich möchten eine Einigung bis Ende 2022 über das weitere Vorgehen im 2023 erzielen. Es ist keine weitere Verlängerung im 2023 zu erwarten.
Ob es eine neue Regelung für Grenzgänger aus Frankreich geben wird, oder jene wie vor COVID wieder in Kraft tritt, ist in Diskussion, dabei scheinen die Schweiz und Frankreich nicht die gleiche Meinung zu haben, s. NZZ Artikel.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.