Bewilligungen für USA
Beliebte Bewilligungen für eine vorübergehende Arbeitstätigkeit in USA sind L1A und L1B. Diese können für Entsendungen aber auch lokale Anstellungen zu jedem Zeitpunkt beantragt werden. L1A ist für Führungskräfte, L1B für Spezialisten.
Die letztjährige (2017) Quote der abgelehnten Anträge ist wie folgt:
L1B | Zurückweisung | Definitive Ablehnung | |
Q1 | 46,4% | 21,7% | |
Q2 | 50,1% | 28,6% | |
Q3 | 38,8% | 28,6% | |
Q4 | 47,2% | 28,7% | |
L1A | Zurückweisung | Definitive Ablehnung | |
Q1 | 34,7% | 12,8% | |
Q2 | 39,2% | 17,5% | |
Q3 | 35% | 19,7% | |
Q4 | 39,6% | 21,4% |
Quelle: USCIS
Statistisch gesehen, und dies nicht erst seit 2017, ist die Wahrscheinlichkeit höher ein L1A zu erlagen als ein L1B. Dies weil die Spezialisten-Rolle bei einer Tätigkeit in US schwieriger zu begründen ist und ohne be-zifferbare Vorteile eher subjektiv bleibt, die Führungsrolle kann dagegen einfacher und für die Behörden plausibler beschrieben werden. Hier ist die Empfehlung, wenn immer möglich, ein L1A zu beantragen. Unter gewissen Umständen kann ein L1A beantragt werden auch wenn die Person nicht direkt Leute führt aber durch eine Matrix-Organisation auf Mitarbeitende Einfluss hat, resp. diese indirekt führt. Für einen solchen Antrag gibt es entsprechende Textbausteine für die Begründung.
Achtung: In US ist eine Funktion mit „Manager“ im Titel automatisch eine Führungsfunktion. Je nachdem welche Richtung gewählt wird, L1B oder L1A, sollte der Titel, wenn nötig angepasst werden. Ein Antrag für L1B für einen Manager führt zu unnötigen Konfusionen bei den US Behörden und kann schon nur wegen dieser Unklarheit zurückgewiesen werden.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.