2019 Schweizer Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA
Kontingente für Drittstaaten-Bürger: Im kommenden Jahr sollen wiederum 8500 (+500 im Vergleich zum Vorjahr) Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert und in der Schweiz angestellt werden können: 4500 mit Aufenthaltsbewilligungen B (+1000 im Vergleich zum Vorjahr) und 4000 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L (-500 im Vergleich zum Vorjahr). Die 1000 zusätzlichen Aufenthalterkontingente (B) gehen in die Bundesreserve. Damit kann der Bund dem zusätzlichen Bedarf der Kantone auf Gesuch hin flexibel Rechnung tragen.
Kontingente für Dienstleistungserbringern aus EU/EFTA: Die Höchstzahlen für L und B Bewilligungen bleiben unverändert. Im Jahr 2019 werden somit 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 Einheiten für Aufenthalter (B) zur Verfügung stehen. Die quartalsweise Vergabe wird beibehalten.
Zusammenfassung: Der Ermessenspielraum die Bewilligungen auszusprechen bleibt bei den Kantonen. Leider können Firmen B Bewilligungen für Drittstaatenbürger nicht direkt beim Bund beantragen, der Kanton muss den Antrag zuerst gutheissen bevor eine Firma in den Genuss von den zusätzlichen Kontingenten beim Bund kommt.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.